Häufig gestellte Frage

Unser FAQ-Leitfaden

Allgemeines

  • Die THG-Quote verlangt von Mineralölunternehmen in Deutschland, ihre CO₂-Emissionen durch verschiedene Maßnahmen um einen festgelegten Prozentsatz zu senken. Diese Quote wird voraussichtlich bis 2030 auf rund 25 Prozent steigen. Für Betreiber von öffentlichen Ladestationen entstehen dadurch bedeutende Vorteile:

    Indem Sie Ladestationen bereitstellen, leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen. Sie können diese Emissionseinsparungen beim Umweltbundesamt geltend machen und sie anschließend an Mineralölkonzerne verkaufen. Mit kleinere Mengen an CO₂-Einsparungen lohnt sich dieser Prozess jedoch oft nicht. Hier kommen wir als Pooling-Dienstleister ins Spiel: Wir bündeln mehrere Mengen, um sie effektiver und zu besseren Preisen an Mineralölkonzerne zu verkaufen.

  • Die öffentliche Ladeinfrastruktur lässt sich derzeit in vielen Fällen alleine durch die Einnahmen für den Ladestrom noch nicht finanzieren, was den Ausbau hemmt. Durch den Quotenhandel kann diese Wirtschaftlichkeitslücke signifikant verringert werden. Auf diese Weise beteiligt sich die Mineralölwirtschaft am notwendigen Ausbau der Ladeinfrastruktur, deren Ausbau für den Erfolg und die Akzeptanz der Elektromobilität von entscheidender Bedeutung ist.

  • Jeder Besitzer einer Ladestation oder Wallbox hat die Möglichkeit, diese zu registrieren und von der THG-Prämie zu profitieren. Alle Arten von Ladesäulen oder Wallboxen können angemeldet werden, solange sie die Anforderungen der Ladesäulenverordnung erfüllen. Dies schließt ein, dass der Parkplatz, der zur Ladeeinrichtung gehört, „öffentlich“ zugänglich sein muss. Das Ziel besteht darin, die Ladeinfrastruktur für eine breite Bevölkerungsschicht zugänglich zu machen. Um die Prämie zu erhalten, muss der Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

  • Seit Anfang 2024 erhalten Betreiber von Ladestationen, die ihren Strom aus erneuerbaren Energien wie Sonne und Wind beziehen, erhöhte Prämien.

    In Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt bieten wir unseren Kunden bereits den vollständigen Service an. Wenn Sie im Kundenportal den Ladevorgang anlegen, können Sie angeben, dass Sie den Strom aus erneuerbaren Energien beziehen.

    Aktuell gilt dies nur für Wind- und Solar.

    Bitte achten Sie darauf, die entsprechende Nachweisdatei hochzuladen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Öffentliche Ladestationen

  • Damit Ihr Ladepunkt als öffentlich zugänglich betrachtet wird, sollte er grundsätzlich von jedem nutzbar sein und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Bei der Anmeldung müssen Sie der Veröffentlichung Ihres Ladepunktes auf der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur zustimmen.

  • Versprochen, das dauert nicht länger als zwei Minuten. Schnell und unkompliziert.

    Nach Ihrer Registrierung müssen Sie zunächst Ihren Ladepunkt erstellen, und das können auch mehrere sein. Danach können Sie problemlos Ladevorgänge dokumentieren. Geben Sie einfach den Ladepunkt, den Zeitraum und die geladene Menge an. Wir überprüfen Ihre Daten vorab sorgfältig, um eine reibungslose Abwicklung beim UBA zu gewährleisten.

  • Unsere Expertise liegt in der Vermarktung von Ladestrom. Daher konzentrieren wir uns ausschließlich auf die Vermarktung von Ladestrom für öffentliche Ladestationen.

Prämie & Auszahlungen

  • Die Preise für THG-Quoten werden durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage bestimmt. Ihre Prämie wird beim Erfassen des Ladevorgangs angezeigt und bleibt bis zur Auszahlung garantiert.

  • Unmittelbar nach der erfolgreichen Vermarktung Ihrer Quote erhalten Sie eine Benachrichtigung über den Abschluss des Prozesses. Die Auszahlung erfolgt bequem per Überweisung auf das von Ihnen hinterlegte Bankkonto.

  • Der Prozess von der Antragstellung bis zur Vermarktung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Diese Zeit ist abhängig von der Bearbeitungszeit beim Umweltbundesamt.